Darf ein beliebiger Haftmagnet eingebaut werden?
Nein. Komponenten und ihre Kombination müssen für die jeweilige Feststellanlage geeignet und durch die zugehörigen Unterlagen abgedeckt sein.
Sicherheitstechnik · Erpenstein
Wir betreuen die elektrische Feststellung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen. Die Anlage hält einen Abschluss im normalen Betrieb offen und gibt ihn bei der vorgesehenen Auslösung zum Schließen frei.
Ihr Vorhaben besprechen
01 / Die Technik
Auslösevorrichtung, Energieversorgung und Feststellvorrichtung müssen zum zugelassenen beziehungsweise genehmigten System passen. Türhaftmagnete gehören in diesen Zusammenhang; sie sind nicht allein eine Rauchabzugsanlage.
Wir verbinden die vorgesehenen Komponenten und prüfen das Zusammenwirken mit dem Abschluss. Die elektrische Funktion und die mechanische Schließfähigkeit müssen aufeinander abgestimmt werden.
Die erforderliche Abnahme sowie wiederkehrende Prüf- und Instandhaltungsaufgaben richten sich nach der konkreten Bauart und ihren Vorgaben. Wer die Abnahme durchführen darf, wird anhand dieser Unterlagen vorab geklärt.
02 / Ihre Aufgabe
Flure und Verkehrswege in Büro-, Bildungs-, Pflege- und Gewerbegebäuden.
Zuerst werden Türsystem und Nachweise geprüft. Nach Abstimmung folgen elektrische Arbeiten und Funktionsprüfung; die erforderliche Abnahme wird mit geklärter Zuständigkeit eingeplant.
Nein. Komponenten und ihre Kombination müssen für die jeweilige Feststellanlage geeignet und durch die zugehörigen Unterlagen abgedeckt sein.
Nein. Die erforderliche Abnahme ist eine eigene Aufgabe. Ihr Umfang und die Befugnis zur Durchführung werden anhand der konkreten Vorgaben geklärt.
Ihr Vorhaben
Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude, den vorhandenen Bestand und die gewünschte Aufgabe. Wir klären mit Ihnen den passenden Leistungsumfang.
Anfrage per E-Mailinfo@erpenstein.de